Beitragsgesuche werden ab sofort online über die elektronische Plattform des Kantons Freiburg (https://egov.fr.ch) eingereicht
Die Bereiche, für die Anträge gestellt werden können, bleiben die gleichen und die in den Online-Formularen erforderlichen Informationen sind die gleichen wie in den Papierformularen. Der Unterschied besteht darin, dass sich der Sportverband oder der Sportklub zuerst in eGov registrieren muss und diese Registrierung dann vom LoRo-Sport-Sekretariat genehmigt werden muss, bevor Beitragsanträge eingereicht werden können.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Christine Güdel (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder +41 26 305 44 95). Wenn Ihr Telefonanruf nicht beantwortet wird, zögern Sie nicht, eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen, da Christine nicht jeden Tag arbeitet.
Die Verordnung, welche durch den Staatsrat am 9. Dezember 2020 in Kraft gesetzt wurde, regelt die Verteilung des Anteils des Kantons Freiburg am Nettogewinn der Gesellschaft der Loterie Romande zugunsten des Sports. Die Kantonale LoRo-Sport Kommission, ernannt durch den Staatsrat, ist verantwortlich für die Analyse der verschiedenen Gesuche. Die Bedingungen für ein mögliches Unterstützungsgesuch sind in den Richtlinien der Kommission aufgeführt.